Die Praxishomepage - Vorsicht Falle

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Professor
Dr. jur. Thomas Schlegel

Rechtsanwalt
Prof. Schlegel & Kollegen
Kanzlei für Medizinrecht
Frankfurt/M.
Das Internet ist das Informationsmedium der Zukunft. Zahlreiche deutsche und internationale Studien belegen dies. Die Zahl der Internetnutzer steigt nahezu täglich. Laut einer Studie der European Information Technology Observatory (EITO) nutzen in der EU mit 500 Millionen Menschen mehr als die Hälfte aller EU-Bürger regelmäßig das Internet.

In Deutschland verfügen sogar circa 68 Prozent der Erwachsenen über einen Internetanschluss; bei den Jugendlichen zwischen 10 und 13 Jahren sind es sogar mehr als 80 Prozent, die das Internet täglich zur Informationsgewinnung nutzen.
Wen wundert es da, dass bereits heute viele Internetnutzer das Netz auch als „Gesundheitsinformationsmedium“ erkannt haben. Erst kürzlich titelte das HANDELSBLATT „Erst ins Internet, dann zum Arzt“. Den Arztbesuch flankierende
Informationsbemühungen der Patienten sind damit heute bereits vielfach gängige Praxis: Jeweils knapp 40 Prozent der Bundesbürger informieren sich vor oder nach Arztbesuchen über Krankheitsbilder, Behandlungsmöglichkeiten
oder Medikamente, um auf Arztgespräche besser vorbereitet zu sein beziehungsweise die Aussagen des Arztes zu überprüfen. Dementsprechend setzen auch Ärzte und Kliniken verstärkt auf das Onlinemarketing.


Dr. Robert Kazemi
Rechtsanwalt
Bonn
Nach den Ergebnissen der Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ verfügen 63 Prozent aller Ärzte und Zahnärzte in Deutschland über eine eigene Homepage. Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt die EU-Kommission. Wie aber gestaltet der Arzt seinen Internetauftritt sinnvoll? Empfiehlt es sich, der „eigenen Kreativität“ freien Lauf zu lassen oder sollte zuvor doch professioneller Rat eingeholt werden? Diese Frage ist eindeutig im letzteren Sinne zu beantworten.

Denn, wer glaubt, er könne seinen Internetauftritt selber realisieren und sich als Hobbyprogrammierer betätigen, handelt sich in den meisten Fällen eine Menge Ärger ein. Nicht nur, dass die selbst programmierte Homepage oft nicht stabil läuft und auf den Patienten damit einen eher abschreckenden Eindruck erweckt. Auch in der Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit vieler Darstellungen stößt der Arzt oft an seine Grenzen oder noch schlimmer, er bemerkt nicht, dass er die Grenze des rechtlich Zulässigen bereits überschritten hat. Zugestanden, in der virtuellen Welt ist vieles möglich, aber nicht alles hiervon ist auch rechtlich zulässig. Was der Arzt bei der Homepagegestaltung zu beachten hat, lesen Sie in dieser Ausgabe.

Ihr Dr. Robert Kazemi
 
     
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